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24-05_michelin_b2b_tld_reg_toll_de 1732721565 Die Eurovignetten-Richtlinie, die die Gebührenerhebung für die Benutzung von Straßen durch Nutzfahrzeuge in der EU regelt, wurde im März 2022 überarbeitet. Die EU-Mitgliedstaaten werden künftig verpflichtet sein, je nach CO2-Emissionsklasse eines Lkw unterschiedliche Mautsätze festzulegen. Die Emissionsklasse wird durch das VECTO-Berechnungstool zur Messung der CO2-Emissionen des Lkw anhand der vom Hersteller eingegebenen Daten bestimmt. Die aktuelle Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie beinhaltet die folgenden Neuerungen: • Ausweitung des Geltungsbereichs auf leichte Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen sowie Busse und Reisebusse. • Eine schrittweise Abschaffung der zeitabhängigen Vignetten und die Einführung von entfernungsabhängigen Mautgebühren. • Ein verbindlicher neuer Rahmen für die Tarifänderungen (Infrastrukturgebühren und Gebühren für externe Kosten) auf Basis der Energieeffizienz und der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen, der neben der bestehenden Tarifänderung basierend auf der Euro-Norm des Fahrzeugs bestehen kann. • Die verpflichtende Erhebung einer externen Luftqualitätsgebühr ab dem 25. März 2026 für schwere Nutzfahrzeuge mit Ausnahmemöglichkeit. UND WIE SIEHT’S MIT DER MAUT AUS? Kosten pro km bis zum 30.11.2023 in € Diesel 0,19 € LNG 0 € Elektrisch 0 € Kosten pro km ab dem 01.12.2023 in € Klasse 1 (Diesel) 34,8 € Klasse 2 (Diesel) 34 € Klasse 3 (Diesel) 33,2 € Klasse 4 (Hybrid) 26,9 € Klasse 5 (ZEV) 0 € DERZEIT GIBT ES DREI GRUPPEN: • Mitgliedstaaten mit einem zeitabhängigen Vignettensystem: die Niederlande, Dänemark, Schweden, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien. • Mitgliedstaaten mit entfernungsabhängigen Mautgebühren mit physischen Schranken: Frankreich, Spanien, Italien, Irland, Slowenien, Kroatien und Griechenland. • Mitgliedstaaten mit entfernungsabhängiger elektronischer Mautgebühr: Österreich, Belgien, Deutschland, Tschechische Republik, Polen, Slowakei, Portugal, Bulgarien und Ungarn. Für die deutsche Maut wird die neue Richtlinie als erstes eingeführt. Sie gilt seit dem 1. Dezember 2023 und betrifft sowohl den Verkehr von und nach Deutschland als auch den Transit durch andere Länder. Dies führte zu einem starken Anstieg der Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit CO2-Emissionen, Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und Infrastrukturkosten entstehen. ENTDECKEN SIE ES AM BEISPIEL DEUTSCHLANDS